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BFH Urteil v. - III R 39/75 BStBl 1977 II S. 403

Gesetze: AO § 214 Nr. 2BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 58BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 66 Abs. 2

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß die für Quellnutzungen unterbliebene Hauptfeststellung 1935 nicht mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann (BFHE 98, 197). In diesem Fall kann das Quellnutzungsrecht auch nicht mit dem Teilwert im übrigen Betriebsvermögen erfaßt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 403
BFHE S. 506 Nr. 121,
WAAAB-01005

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BFH, Urteil v. 18.02.1977 - III R 39/75

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