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BFH Urteil v. - IV S 15-20/76 BStBl 1977 II S. 350

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1ZPO § 42ZPO § 45 Abs. 1 Satz 2ZPO § 47ZPO § 48

Leitsatz

1. Der BFH entscheidet im Ablehnungsverfahren, wenn ein FG durch Selbstablehnung von Richtern beschlußunfähig wird.

2. Der Umstand, daß der Richter einen Prozeßbevollmächtigten auf die Möglichkeit der Auferlegung einer Verzögerungsgebühr hinweist oder von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist nicht geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 350
BFHE S. 295 Nr. 121,
JAAAB-00983

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BFH, Urteil v. 27.01.1977 - IV S 15-20/76

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