1. Eine im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses erteilte Pensionszusage kann dem Grunde nach auch dann steuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn sie für den Fall gewährt wird, daß mit der Beendigung der selbständigen Tätigkeit des Arbeitgeber-Ehegatten auch das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmer-Ehegatten erlischt.
2. Bei der Prüfung der Angemessenheit einer solchen Pensionszusage (Rechtssatz 1) der Höhe nach ist zu berücksichtigen, daß bei Betrieben, deren Bestand von der persönlichen Arbeitskraft des Inhabers abhängt, Pensionszusagen an fremde Arbeitnehmer nur in eingeschränktem Umfange erteilt zu werden pflegen.
3. Ist die Pensionszusage dem Arbeitnehmer-Ehegatten an Stelle eines Eintritts in die gesetzliche Sozialversicherung erteilt worden, so können die hierdurch veranlaßten Aufwendungen des Arbeitgeber-Ehegatten den betrieblichen Gewinn nur in der Höhe mindern, in der sich die im Falle der Sozialversicherungspflicht zu erbringenden Arbeitgeberbeiträge ausgewirkt hätten.
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Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 112 BFHE S. 167 Nr. 120, GAAAB-00890
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