Bezahlung aufgrund von Altkontrakten eingeführter Waren mit Termindevisen
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß es der Altkontraktregelung in der VO Art. 4 (EWG) 1013/71 widerspricht, wenn die aufgrund von vor dem eingeführten Waren mit vor dem für andere Waren beschafften Termindevisen bezahlt werden.
2. Die Revision gegen das Urteil des FG über die gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde gerichtete Klage wird nicht dadurch gegenstandslos, daß das FG in der Hauptsache entscheidet und die gegen diese Entscheidung eingelegte Revision beim BFH anhängig wird.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 82 BFHE S. 428 Nr. 120, AAAAB-00879
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