Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Satz 2EStG § 21EinfHaus VO § 3 Abs. 2FGO § 69 Abs. 3
Leitsatz
1. Die Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuerbescheids kann ausgesetzt werden, wenn ernstlich zweifelhaft ist, ob der Erlaß eines positiven einheitlichen Feststellungsbescheids hinsichtlich im Einkommensteuerbescheid angesetzter Einkünfte zu Recht abgelehnt worden ist.
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses, das zusammenzuveranlagenden Eheleuten gemeinsam gehört und von diesen teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu anderen - z.B. beruflichen - Zwecken genutzt wird, ohne Erlaß eines einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ermittelt werden können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 596 BFHE S. 22 Nr. 119, WAAAB-00756
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