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BFH Urteil v. - IV R 169/71 BStBl 1976 II S. 495

Gesetze: FGO § 138 Abs. 1

Leitsatz

1. Erklärt das beklagte Finanzamt die Hauptsache für erledigt, widerspricht aber der Kläger dieser Erledigungserklärung, so hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist.

2. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß eine Erledigung stattgefunden hat, so stellt es dies durch Urteil fest. Die Kostenentscheidung ergibt sich in diesem Fall aus § 138 Abs. 1 FGO.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 495
BFHE S. 521 Nr. 118,
TAAAB-00705

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BFH, Urteil v. 22.01.1976 - IV R 169/71

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