Gesetze: Niedersächsisches Gesetz über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaus von der Grunderwerbssteuer (i.d.F. vom ) § 1 Nr. 1, 5
Leitsatz
Die Steuerbefreiung gemäß § 1 Nr. 5 i.V.m. § 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von der Grunderwerbsteuer i.d.F. vom (GVBl 1966, 64) setzt voraus, daß die Grundsteuervergünstigung dem Ersterwerber wirklich gewährt wird; nicht erforderlich ist, daß die Grundsteuervergünstigung bereits vom Veräußerer in Anspruch genommen worden ist, daß also das Merkmal der Inanspruchnahme der Grundsteuervergünstigung bereits im Zeitpunkt des Erwerbs vorgelegen haben muß.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 348 BFHE S. 241 Nr. 118, QAAAB-00638