1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen schenkweise in eine Familien-GmbH & Co. KG aufgenommene Kinder nach Maßgabe der ihnen im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Rechtsstellung Mitunternehmer i.S. des § 15 Nr. 2 EStG sind.
2. Ein Gewerbetreibender, der an eine Familien-GmbH & Co. KG (Kinder als Kommanditisten, Ehefrau als Gesellschafterin der Komplementär-GmbH) als Anlagevermögen seines bisherigen Einzelunternehmens verpachtet und das Umlaufvermögen veräußert hat, kann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse einkommensteuerrechtlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen Unternehmens sein, auch wenn er zivilrechtlich weder Gesellschafter der KG noch der GmbH ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 332 BFHE S. 198 Nr. 118, RAAAB-00629
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