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BFH Urteil v. - IV R 188/71 BStBl 1976 II S. 248

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2ErfVO (vom / ) § 1ErfVO (vom / ) § 4

Leitsatz

Nach § 4 Nr. 2 ErfVO hat der Erfinder ein Wahlrecht, Verluste aus Aufwendungen für die Erfindung im Entstehungsjahr auszugleichen oder unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 2 (Fünfjahresfrist, frühestens mögliche Berücksichtigung) im Jahr des Zuflusses von Einkünften aus der Erfindung abzuziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 248
BFHE S. 567 Nr. 117,
LAAAB-00605

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BFH, Urteil v. 18.12.1975 - IV R 188/71

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