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BFH Urteil v. - IV R 66/72 BStBl 1976 II S. 8

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Aufwendungen, die beim Wechsel von der forstwirtschaftlichen zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks durch Entfernen der Baumwurzeln entstehen (Stockrodung), sind keine Herstellungskosten, sondern sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 8
BFHE S. 545 Nr. 116,
AAAAB-00490

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BFH, Urteil v. 26.06.1975 - IV R 66/72

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