Wirtschaftsförderung | Industriestrompreis wird eingeführt (BMWE)
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den
Industriestrompreis einführen. Die EU-Kommission hat am die nationale
Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Hierauf macht
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
aufmerksam.
Hierzu führt das BMWE u.a. weiter aus:
Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 ct/kWh und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt.
Potenziell mehrere tausend Unternehmen werden von dem Industriestrompreis profitieren. Hierzu zählen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrie, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas aber auch Branchen wie die Halbleiterfertigung. Weitere (Teil-)Sektoren sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Antragsverfahren zuständig und wird hierzu rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026.
Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. 16.4.2026 (il)
Fundstelle(n):
OAAAK-14273