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Online-Nachricht - Freitag, 17.04.2026

Wirtschaftsförderung | Industriestrompreis wird eingeführt (BMWE)

Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Die EU-Kommission hat am die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.

Hierzu führt das BMWE u.a. weiter aus:

  • Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 ct/kWh und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt.

  • Potenziell mehrere tausend Unternehmen werden von dem Industriestrompreis profitieren. Hierzu zählen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrie, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas aber auch Branchen wie die Halbleiterfertigung. Weitere (Teil-)Sektoren sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können.

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Antragsverfahren zuständig und wird hierzu rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026.

Hinweis:

Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. 16.4.2026 (il)

Fundstelle(n):
OAAAK-14273