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Wenn der Fiskus nachprüft
Steuerliche Risiken früh erkennen und lenken
Nachzahlungen infolge von Betriebsprüfungen stellen für Unternehmen ein großes finanzielles Risiko dar. Laut der PwC-Studie „Betriebsprüfung 2024“ ist mehr als jeder zweite Betrieb im Rahmen einer Außenprüfung mit abgabenrechtlichen Mehrbelastungen konfrontiert, nicht selten in Millionenhöhe. Entsprechend steigt in vielen Organisationen die Anspannung, sobald sich die Finanzverwaltung ankündigt (§ 193 AO). Denn Betriebsprüfer beschränken sich längst nicht mehr nur auf formale Kontrollen. Viele Instrumente, die schon länger bestehen, wie Mitwirkungspflichten (§§ 90, 200 AO), Verrechnungspreisdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO), Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO) oder Berichtigungspflichten (§ 153 AO), haben an Gewicht gewonnen. Seit dem DAC6-Regelwerk im Jahr 2020 und dem darauffolgenden DAC7-Umsetzungsgesetz wurde dieser Prüfrahmen weiter ausgebaut. Letzteres regelt den Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) seit dem gesetzlich und erlaubt verbindliche Feststellungen während einer laufenden Prüfung. Zudem gelten seit dem weitere Verschärfungen, darunter das qualifizierte Mitwirkungsverlangen laut § 200a AO und die neue gesetzliche Pflicht zur zeitnahen Berichtigung unzutreffender Angaben nach § 153 Abs. 4 AO. Fehler oder Unschärfen in der Bewertung, Dokument...