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Möglichkeiten und Grenzen der Gewährung von Arbeitsentgelt in Kryptowerten
BAG anerkennt im Grundsatz Zahlungen in einer Kryptowährung als zulässigen Sachbezug
Modernes Arbeiten, moderne Entlohnung? Neben oder anstelle eines Arbeitsentgelts in „klassischer Währung“ wird zunehmend Arbeitsentgelt in einer Kryptowährung gewährt. Insbesondere jüngere Arbeitnehmer haben ein steigendes Interesse an einer solchen Vergütung; Unternehmen bieten Arbeitnehmern als Anreiz vermehrt einen Vergütungsbestandteil in einer Kryptowährung an. Auch das Bundesarbeitsgericht (, NWB NAAAJ-98925) hat sich bereits grundlegend mit Fragestellungen zur Entlohnung in Kryptowährung auseinandergesetzt, sodass eine Darstellung dieses „kryptischen Arbeitsentgelts“ lohnt.
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I. Verständnis des BAG von Kryptowerten und -währungen
Die [i]BAG klärt die hinreichende Bestimmtheit des KlageantragsArbeitnehmerin hatte beantragt, die Arbeitgeberin zu verurteilen, eine bestimmte Anzahl von Ether-Einheiten an eine von ihr zu bezeichnende Wallet „zu übertragen“. Im Rahmen der Klärung, ob dieser Klageantrag hinreichend bestimmt war, hat das BAG (10 AZR 80/24) das Phänomen der Kryptowährungen und Kryptowerte erläutert.
[i]Kryptowert als digitale Darstellung eines Werts, der als Zahlungsmittel anerkannt istEther ist ein Kryptowert und damit eine digitale Darstellung eines Werts, welcher von keiner Zentralbank oder öffentlichen St...