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Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1.1.2026
Förderung der Elektromobilität und Regelungen zur Steuererklärungspflicht
Zum sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit sich bringen. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat der Gesetzgeber die bisherige Förderung der Elektromobilität weiter ausgebaut und den Zeitrahmen der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für das Halten von Elektrofahrzeugen deutlich erweitert. Darüber hinaus ist durch das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften das KraftStG um eine besondere Vorschrift zur Steuererklärungspflicht erweitert worden.
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I. Ausbau der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
1. Einordnung in die verschiedenen Förderungen der Elektromobilität
[i]Zens, NWB 3/2021 S. 172Die Förderung der Elektromobilität war getragen vom „Regierungsprogramm Elektromobilität“ v. (vgl. Zens, NWB 10/2017 S. 716) und den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 schon zentrales Element des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. (BGBl 2020 I S. 2184; vgl. Zens, NWB 3/2021 S. 172).
Die Begünstigung der Elektromobilität im Kraftfahrzeugsteuerrecht durch die Steuerbefreiung für das Halten von Elektrofahrzeugen nach § 3d KraftStG und die sich anschli...