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Änderung des AEAO zu digitalen Steuerbescheiden durch
Entstehung eines Formerfordernisses für den Opt-Out-Antrag?
[i]Gerlach, Bekanntgabe, Grundlagen, NWB DAAAB-26805 Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. hat die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf (§ 122a AO) mit Wirkung zum eine grundlegende Änderung erfahren. Die bisherige Ausgestaltung als Zustimmungsmodell wurde durch ein Widerspruchsmodell ersetzt. Ist eine postalische Bekanntgabe erwünscht, ist daher nunmehr ein Antrag erforderlich. Für die Ausübung dieses Antrags vertrat die Finanzverwaltung bislang im AEAO zu § 122a, Nr. 5 Satz 2 ( BStBl 2026 I S. 266) die Auffassung, dass hierfür kein Formerfordernis besteht. Diese Aussage wurde nun durch das ( NWB KAAAK-11182) gestrichen. Die Streichung wirft die Frage auf, ob damit – zumindest konkludent – ein Formerfordernis eingeführt werden sollte oder ob es sich lediglich um eine redaktionelle Bereinigung handelt.
I. Normativer Hintergrund
1. Einführung der elektronischen Bekanntgabe in 2017 in Form eines Zustimmungsmodells
[i]Baum, NWB 37/2016 S. 2778Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. (BGBl 2016 I S. 1679) ergänzt § 122a AO mit Wirkung zum die Bekanntgaberegelungen in § 122 AO um eine besondere Form: die Bekanntgabe durch B...