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Nachweise und Sonderfälle der Ausfuhrlieferung ? wenn Zoll- und Umsatzsteuerrecht abweichen
Anforderungen an Beleg und Zollanmeldung
Die Ausfuhrlieferung ist bei vielen Unternehmen in Deutschland Alltag und in den meisten Steuerkanzleien gehören sie zum täglichen Beratungsgeschäft. Gut, wenn Buch- und Belegnachweise dabei zeitnah und vollständig erbracht werden können. Aber was ist, wenn es hier Probleme gibt, weil die umsatzsteuerliche Abwicklung und zollrechtliche Ausfuhr abweichen, es beim zollrechtlichen Ausfuhrverfahren hakt, eine Ausfuhr auf die Kanarischen Inseln oder mit zeitlichen Unterbrechungen erfolgen soll?
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I. Praxisproblem
[i]Auseinanderfallen von Zoll- und UmsatzsteuerrechtDie zollrechtliche Ausfuhr und die umsatzsteuerrechtliche Ausfuhrlieferung sind nicht nur in unterschiedlichen Gesetzen (Unionszollkodex [UZK] und UStG bzw. MwStSyStRL) verankert, sie sind auch hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen voneinander unabhängig. Die Praxis hat daher die Mühe, diese zwei eigenständigen Rechtsbereiche für die Abwicklung in Einklang zu bringen und möglichst praxisnah und zugleich rechtskonform die Ausfuhr durchzuführen. Da die Umsatzsteuer ihre Rechtsgrundlage in einer EU-Richtlinie (MwStSystRL) hat, bedarf es immer der Umsetzung in ein nationales Umsatzsteuer- bzw. Mehrwe...