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Die Mobilität von Gesellschaftern in Familienunternehmen
Leitfaden mit Blick auf den Einsatz abkommensrechtlicher Sonderklauseln sowie von Stiftungen und Personengesellschaftsholdings
Vermögensträger und Unternehmer tragen sich weiterhin und zunehmend mit dem Gedanken, Deutschland zu verlassen. Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften unterliegen in diesem Zusammenhang allerdings der sog. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG, die grds. zwar an die klassische Wohnsitzaufgabe im Inland, daneben aber auch an den Wechsel der DBA-rechtlichen Ansässigkeit anknüpft. Seit ihrer mit Wirkung zum wirksam gewordenen Reform durch das ATAD- Umsetzungsgesetz drohen infolge der Wegzugsbesteuerung eine sog. Dry income-Besteuerung und demzufolge regelmäßig kaum hinzunehmende Liquiditätsbelastungen. Eine frühzeitige Planung vorausgesetzt, kann die Wegzugsbesteuerung allerdings durch Wohnsitz- und Ansässigkeitsstrategien einerseits sowie Umstrukturierungsmaßnahmen andererseits vermieden werden. Neben der Etablierung einer Personengesellschaftsholding bietet sich aufgrund ihrer auch steuerlichen Vorteile hierfür insbesondere die Errichtung einer inländischen Familienstiftung an.
In ihrer Grundregel knüpft die in § 6 AStG normierte Wegzugsbesteuerung an die Wohnsitzaufgabe im Inland und die hierdurch eintretende Beendigung der hiesigen unbeschränkten Steuerpflicht an. Die Beibehaltung eines inländischen (Zweit-)Wohnsitzes kann deshalb für Steuerpflichtige eine Möglichkeit sein, um die mit der Wegzugsbesteuerung einhergehenden Steuerfolgen abzuwenden.
Allerdings ist Vorsicht geboten. Denn alternativ kann schon eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte – beispielsweise hervorgerufen durch einen abkommensrechtlichen Ansässigkeitswechsel – ausreichend sein, um ebenfalls die entsprechenden Besteuerungsfolgen auszulösen. Abhilfe kann in diesem Zusammenhang die Nutzung von Sonderklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen schaffen, sofern diese – ganz oder jedenfalls zeitlich befristet – deutsche Besteuerungsrechte umfangreich absichern.
Dem (nachvollziehbaren) Wunsch nach globaler Mobilität vieler Vermögensträger sowie Gesellschafter von Familienunternehmen, auch und insbesondere über Generationen hinweg, kann zudem durch eine dauerhafte „Verankerung“ der Beteiligung im Inland vermittels der Errichtung einer inländischen Familienstiftung oder einer geschäftsleitenden Holdingstruktur erreicht werden.S. 345