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NWB Nr. 16 vom Seite 985

Steuererklärungen 2025

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Als Mitte Januar 2024 unser damaliger Bundesfinanzminister Christian Lindner auf dem Weltwirtschaftsforum während einer Paneldiskussion ins Schwärmen geriet und prophezeite, die Künstliche Intelligenz werde unser Steuersystem viel besser verstehen als menschliche Intelligenz, ahnte er wahrscheinlich nicht, mit welcher Dynamik sich neue KI-Anwendungen entwickeln werden. Inzwischen sind Künstliche Intelligenz und ihr Einsatz im Steuerrecht gelebte Realität. Startend mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 setzt z. B. die Finanzverwaltung in Nordrhein Westfalen erstmals flächendeckend Künstliche Intelligenz im Risikomanagementsystem ein, zunächst allerdings beschränkt auf Arbeitnehmerfälle.

Auch wir starten unser Schwerpunktheft zu den Steuererklärungen 2025 mit der Einkommensteuererklärung. Fast zwanzig Jahre lang war hier Norbert Sowinski Garant dafür, dass wir alles für diese Steuererklärung Relevante aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt und praxisorientiert vorgestellt bekamen, wofür wir ihm ganz herzlich danken. Nun übernehmen Daniela Adler, Jens Goldstein und André Thoß, die wir herzlich begrüßen. Sie beleuchten auf die wesentlichen einkommensteuerlichen Neuerungen anhand der Einkunftsarten und korrespondierender Themenschwerpunkte und tragen damit den fortschreitenden Digitalisierungsprozessen Rechnung.

Für die Körperschaftsteuererklärung 2025 sind die mit dem sog. Investitionsbooster geänderten Abschreibungsregelungen bereits zu beachten. Ansonsten brachte das abgelaufene Jahr 2025 durch den Gesetzgeber keine großen Systemänderungen mit sich. Nichtsdestotrotz halten die Körperschaftsteuerveranlagungen auch für 2025 einiges an Fallstricken bereit. Welche das sind, verraten Ihnen Franke/Schuhmann auf .

Einen Überblick über wesentliche Entwicklungen des Gewerbesteuerrechts und Hilfestellungen für die Anfertigung der Gewerbesteuererklärung 2025 gibt Rengier auf . Vor allem die Rechtsprechung brachte einiges an Klarstellungen, so z. B. zur erweiterten Kürzung, dort insbesondere zur Einordnung von Nebentätigkeiten, zum Umfang der Drei-Objekt-Grenze und zur Anerkennung des sog. Treuhandmodells.

Auch bei der Umsatzsteuererklärung 2025 gilt es, den Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung und die daran anknüpfenden Reaktionen der Finanzverwaltung zu behalten. Oft sind damit bei sehr grundsätzlichen Fragen (z. B. Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs, materielle Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerfreiheit) Änderungen angezeigt, die erhebliche Praxisauswirkung haben können und folglich den Steuerabteilungen und steuerlich Beratenden bekannt sein sollten. Eine diesbezügliche Auswahl stellen Robisch/Greif auf vor.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2026 Seite 985
NAAAK-13994