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BFH Urteil v. - VIII R 13/74 BStBl 1975 II S. 811

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2EStG § 10a Abs. 2

Leitsatz

1. Eine Entnahme liegt bereits dann vor, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung festgestellt ist; auf die Vorstellungen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die spätere Verwendung des entnommenen Wirtschaftsguts kommt es nicht an.

2. Die Übertragung betrieblicher Gelder auf ein Privatkonto ist eine eindeutige Entnahmehandlung; "gemischte Bankkonten" sind steuerrechtlich nicht zulässig. Die Buchung ist in diesen Fällen für die Beurteilung des Vorgangs unbeachtlich.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 811
BFHE S. 478 Nr. 116,
HAAAB-00440

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BFH, Urteil v. 19.06.1975 - VIII R 13/74

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