Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
StuB Nr. 8 vom Seite 328
Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs: BFH klärt Pflichten der Steuerberater
I. Einführung
Nach § 52d Satz 1 FGO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Vorschrift ist nach Art. 26 Abs. 7 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom (BGBl 2013 I S. 3786) am in Kraft getreten (vgl. Schmittmann, StuB 2024 S. 479 f., NWB JAAAJ-68942).