Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kalkulatorische Zinsen in der Kostenrechnung
Praktische Bedeutung für eine realistische Preiskalkulation und die Berücksichtigung von Opportunitätskosten
Die Finanzierung des im Unternehmen gebundenen Kapitals verursacht Kosten – unabhängig davon, ob es sich dabei um Fremd- oder Eigenkapital handelt. Während die Buchhaltung lediglich die tatsächlich angefallenen Fremdkapitalzinsen erfasst, ermöglicht die Kostenrechnung eine umfassendere Betrachtung der gesamten Kapitalbindung. Durch den Ansatz kalkulatorischer Zinsen wird auch der entgangene Nutzen sichtbar, der entsteht, wenn Unternehmer ihr Eigenkapital im Betrieb binden, anstatt es in alternative Anlageformen zu investieren. Der Beitrag erläutert die Funktion kalkulatorischer Zinsen, ihre Berechnung sowie ihre Bedeutung für eine realistische Preis- und Kostenkalkulation.
Kalkulatorische Zinsen stellen sicher, dass in der Preiskalkulation sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalkosten berücksichtigt werden.
Berechnungsbasis ist das betriebsnotwendige Kapital, das für die Herstellung und den Absatz von Produkten oder Leistungen erforderlich ist.
Der kalkulatorische Zinssatz kann sich am Marktzins orientieren oder betriebsindividuell berechnet werden.
Dies führt zu realistischeren Wertansätzen bei der Preiskalkulation und berücksichtigt den eventuell entgangenen Nutzen, den Unternehmer durch alternative Kapitalanlagen erzielen könnten.
.
I. Bedeutung und Funktion kalkulatorischer Zinsen
[i]Abbildung tatsächlicher FinanzierungskostenMit dem Ansatz kalkulatorischer Zinsen wird das Ziel verfolgt, die tatsächlichen Kosten für die Finanzierung des im Unternehmen gebundenen Kapitals besser abzubilden und in der Preiskalkulation zu berücksichtigen. In der Buchhaltung werden lediglich die gezahlten Zinsen für Fremdkapital erfasst, da sie einen betrieblichen Aufwand darstellen und den Gewinn mindern.
[i]Verzinsung des eingesetzten EigenkapitalsDer ausschließliche Ansatz von Fremdkapitalzinsen berücksichtigt allerdings nicht, dass Unternehmer in der Regel auch Eigenkapital im Betrieb einsetzen und binden, dasS. 384 ebenfalls angemessen verzinst werden sollte. Denn der Unternehmer hätte die Möglichkeit, das in den Betrieb investierte Eigenkapital anders anzulegen und hierfür eine Rendite zu erhalten (Opportunitätskosten). Hintergrund für den Ansatz kalkulatorischer Zinsen ist vor allem, dass auch die Kosten für das eingesetzte Eigenkapital als Kostengröße in die Kostenrechnung und Preisberechnung aufgenommen werden. Dadurch erhöhen sich die Preise für Produkte oder Leistungen, und Unternehmer erhalten damit die Möglichkeit, eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals zu erzielen und sich diese auszahlen zu lassen – vorausgesetzt, die Kunden akzeptieren die erhöhten Preise.
[i]Bezugsbasis: gesamtes gebundenes KapitalIn der Regel werden in der Kostenrechnung anstelle der tatsächlich gezahlten Zinsen kalkulatorische Zinsen für das gesamte betriebsnotwendige Kapital ermittelt und in der Preiskalkulation angesetzt. Damit spielt das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital keine Rolle mehr. Und die Kostenrechnung wird von möglichen unterjährigen Schwankungen befreit, die bspw. entstehen können, wenn sich die Zinssätze für neu aufgenommene oder verlängerte Kredite ändern.
[i]Ansatz kalkulatorischer Kosten betriebswirtschaftlich empfehlenswertEine Pflicht zum Ansatz kalkulatorischer Kosten besteht nicht. Betriebswirtschaftlich ist dies jedoch in jedem Fall sinnvoll, auch wenn es in der Praxis – insbesondere in kleinen Betrieben – häufig nicht umgesetzt wird, weil das Wissen über die entsprechenden Zusammenhänge und Methoden oft fehlt.
II. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
1. Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals
[i]Berechnung des betriebsnotwendigen KapitalsGenerell gilt, dass kalkulatorische Zinsen anstelle der tatsächlich gezahlten (Bank-)Zinsen in der Kostenrechnung angesetzt werden. Berechnungsbasis ist das sogenannte betriebsnotwendige Vermögen bzw. daraus abgeleitet, das betriebsnotwendige Kapital. Dieses wird wie folgt berechnet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsnotwendiges Kapital =
betriebsnotwendiges Anlagevermögen + betriebsnotwendiges Umlaufvermögen./.
Abzugskapital |
[i]Betriebsnotwendiges AnlagevermögenZum betriebsnotwendigen Anlagevermögen zählen diejenigen Anlagegüter, die dauerhaft dem eigentlichen Betriebszweck dienen, z. B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung, IT. Nicht abnutzbares, betriebsnotwendiges Anlagevermögen wird in der Regel mit den Anschaffungskosten bewertet. Nicht betriebsnotwendige Anlagegüter werden nicht berücksichtigt, z. B. stillgelegte Anlagen oder nicht genutzte Grundstücke. Das Anlagevermögen wird meist mit kalkulatorischen Restwerten (Anschaffungskosten./. kalkulatorische Abschreibungen) angesetzt. Es besteht auch die Möglichkeit, mit Durchschnittswerten zu arbeiten. Dabei werden die Anschaffungskosten und der kalkulatorische Restwert addiert und durch zwei dividiert.
Aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen empfiehlt es sich, mit Durchschnittswerten zu arbeiten, da dies den Berechnungsaufwand reduziert und die Akzeptanz bzw. Bereitschaft erhöht, sich mit kalkulatorischen Zinsen auseinanderzusetzen.
[i]Betriebsnotwendiges UmlaufvermögenZum betriebsnotwendigen Umlaufvermögen gehören insbesondere Forderungen und Vorräte sowie liquide Mittel. Nicht betrieblich notwendiges Umlaufvermögen darf nicht berücksichtigt werden, z. B. Wertpapiere des Umlaufvermögens. Das betriebsnotwendige Umlaufvermögen wird mit den Beträgen angesetzt, die im Durchschnitt im Umlaufvermögen gebunden sind. S. 385
[i]AbzugskapitalUnter Abzugskapital versteht man Kapitalpositionen, die einem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung gestellt werden, z. B. Lieferantenverbindlichkeiten, Kundenanzahlungen oder Rückstellungen.