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Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die Gewerbesteuer
Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich aus dem DBA USA eine Verpflichtung zur Anrechnung von US-Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer ergibt (, NWB JAAAK-10368). Das Finanzgericht bejahte eine solche Verpflichtung. Da gegen die Entscheidung zwischenzeitlich von der Finanzverwaltung Revision eingelegt wurde (BFH, Az. I R 2/26), wird sich in näherer Zukunft auch der BFH mit der Fragestellung befassen.
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I. Hintergrund
Die inländische Klägerin (GmbH) hatte unterjährig eine Schachtelbeteiligung an einer US-Gesellschaft erworben und von dieser eine in den USA quellensteuerpflichtige Dividende erhalten. Für Körperschaftsteuerzwecke war die Dividende zu 95 % steuerfrei. Für Gewerbesteuerzwecke rechnete die Klägerin die Dividende wieder hinzu. Aufgrund der daraus resultierenden Doppelbesteuerung mit US-Quellensteuer und deutscher Gewerbesteuer begehrte sie im Einspruchsverfahren Anrechnung der US-Quellensteuer. Gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung legte sie Klage beim FG Berlin-Brandenburg ein.