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Bilanzielle Abbildung einer Anwachsung infolge einer Verschmelzung
I. Sachverhalt
Die A GmbH hält 100 % der Anteile an der B GmbH (Buchwert am : 100 GE). Die B GmbH ist wiederum mit einem Kapitalanteil i. H. von 10 % Komplementärin der AB GmbH & Co. KG (Anschaffungskosten: 50 GE; beizulegender Wert/Buchwert am : 30 GE; beizulegender Wert am : 40 GE). Kommanditistin dieser Kommanditgesellschaft ist die A GmbH mit einem Kapitalanteil i. H. von 90 % (Anschaffungskosten: 450 GE; beizulegender Wert/Buchwert am : 270 GE; beizulegender Wert am : 360 GE).
Mit Verschmelzungsvertrag vom wird die B GmbH auf die Alleingesellschafterin A GmbH (aufwärts) verschmolzen. Verschmelzungsstichtag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG) ist der . Der Buchwert des Reinvermögens der B GmbH beträgt laut Schlussbilanz vom : 80 GE, welchen die A GmbH in Ausübung des Wahlrechts nach § 24 UmwG fortführen möchte. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der A GmbH (§ 19 Abs. 1 UmwG) erfolgt am .
In Bezug auf die Anwachsung der AB GmbH & Co. KG auf die A GmbH soll die Bilanzierung nach dem allgemeinen Anschaffungskostenprinzip erfolgen (§§ 253 Abs. 1, 255 Abs. 1 HGB). Die Gesamtanschaffungskosten sollen dem Buchwert der untergehenden Anteile an der AB GmbH & Co. KG entsprechen.
II. Fragestellung
Wie ist der Sachverhalt im handelsrechtlichen Jahresabschluss der A GmbH zum abzubilden?