Deutsches Besteuerungsrecht an Vergütungen für eine Tätigkeit als "Verwalter" mehrerer italienischer Kapitalgesellschaften mangels Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung in Italien - Abgrenzung einer gewerblichen von einer nichtselbständigen Tätigkeit - Bestimmung des Besteuerungsrechts nach dem DBA Italien
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob Deutschland das Besteuerungsrecht an Vergütungen, die der Kläger für seine Tätigkeit als „Verwalter“ mehrerer italienischer Kapitalgesellschaften – jeweils in der Rechtsform einer Società a responsabilità limitata (nachfolgend: SRL) – erhielt, zusteht.