Gesetzgebung | Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf für eine Siebte
Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (Bearbeitungsstand
) veröffentlicht. Mit der Verordnung sollen die Staaten Runda, Senegal
sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden,
damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten
Austauschzeitpunkt am auch mit diesen Ländern erfolgen
kann.
Hintergrund: Nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (MCAA CRS) im Verhältnis zu denjenigen Staaten, die die Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes unterzeichnet haben, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
Auf dieser Ermächtigungsgrundlage wurde die CRS-Ausdehnungsverordnung vom erlassen, die in der Folge mehrmals durch Änderungsverordnungen um zusätzliche Staaten und Gebiete erweitert wurde.
Kürzlich haben Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago das MCAA CRS gezeichnet. Die Voraussetzungen des § 7 MCAA CRS wurden geprüft und liegen vor.
Mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung können Informationen über Finanzkonten auch zwischen der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und den zuständigen Behörden Ruanda, Senegals und Trinidad und Tobagos entsprechend der Mehrseitigen Vereinbarung ausgetauscht werden. Damit wächst die Liste der Staaten und Hoheitsgebiete, die nach § 1 der CRSAusdV am Informationsaustausch teilnehmen, auf 44 an.
Der Referentenentwurf der Verordnung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
LAAAK-13678