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Umsatzsteuererklärung 2025
Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltung: Neuerungen 2025, die Sie kennen sollten
[i]NWB Schwerpunkt | E-Rechnungen, NWB ZAAAJ-63711 Seit gilt in Deutschland die Vorschrift zur Ausstellung elektronischer Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format gemäß der Norm CEN EN 16931, allerdings nur für im Inland steuerpflichtige Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmer. Basierend auf der bislang noch gültigen Übergangsregelung ist derzeit der Empfang von derartigen E-Rechnungen verpflichtend, nicht aber deren Versand. Noch bis Ende des Jahres 2026 ist ein Versand von „sonstigen Rechnungen“, also Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten, zulässig. Von dieser Regelung haben im Jahr 2025 noch viele Unternehmen Gebrauch gemacht. Zwar liegen noch keine offiziellen Zahlen des BMF vor, aber nach einer Studie ist der Anteil der E-Rechnungen am gesamten Rechnungsvolumen Mitte des Jahres 2025 auf ca. 10 % gestiegen, wobei Rechnungen im ZUGFeRD-Format, welches das maschinenlesbare XML-Format mit einem lesbaren PDF kombiniert, den weitaus größten Anteil ausmachten. Dieser etwas schleppende Start der neuen Technik sollte aber nicht zu Nachlässigkeit führen. Da ab dem für Unternehmern mit einem Umsatz über 800.000 € die Möglichkeit...BStBl 2025 I S. 1806