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Einkommensteuer | "Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA I (BMF)
Der Ausschluss oder die
Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands i.S. von
§ 4 Abs. 1
Satz 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der
Rechtslage, z.B. aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA, eintreten
(Bestätigung des
BStBl 2018 I S. 1104). Die
Rechtsfolge des
§ 4 Abs. 1
Satz 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein,
bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird
(entgegen
BStBl I 2018, 1104:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Streitjahr 2013 infolge des Inkrafttretens eines neuen DBA (hier DBA Spanien 2011) einen Entstrickungsgewinn zu versteuern hat (sog. passive Entstrickung):
Die Klägerin ist eine im Inland ansäss...