Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (FinMin)
Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt (FinMin) hat zur Anwendung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 Stellung genommen ().
Hierzu führt das FinMin aus:
Das , BStBl 2025 I S. 1628 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.8.2025) ist ab dem anzuwenden. Es ersetzt das (BStBl 2013 I S. 1532).
Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren wird auf das „Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 EStG nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG); Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren“ (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 1.12.2025) verwiesen.
Quelle: