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BFH Urteil v. - VI R 192/73 BStBl 1975 II S. 767

Gesetze: EStG (1969) § 33

Leitsatz

Geben Eltern einer heiratenden Tochter, die unmittelbar nach dem Absolvieren einer Realschule einen Beruf ergriffen hat, aus Anlaß der Eheschließung eine Aussteuer, so ist der Besuch der Realschule nicht als Berufsausbildung zu werten, die eine Berücksichtigung der Aussteuer nach § 33 EStG ausschließt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 767
BFHE S. 155 Nr. 116,
TAAAB-00423

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BFH, Urteil v. 04.06.1975 - VI R 192/73

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