Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Baumaßnahmen an Gebäuden: Verbuchung in der Praxis
Abgrenzung von Anschaffungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen nach dem
Die zutreffende steuerliche Behandlung von Baumaßnahmen an Gebäuden stellt die Praxis regelmäßig vor Herausforderungen – insbesondere, wenn Modernisierungen, Instandsetzungen oder Erweiterungen zeitnah nach der Anschaffung erfolgen. Mit Schreiben vom hat das BMF wesentliche Klarstellungen zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden veröffentlicht. Der Beitrag zeigt anhand mehrerer typischer Praxisfälle, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden: von der Beurteilung der Funktionstüchtigkeit bis hin zur Verbuchung nach SKR 03/04.
Aufwendungen, die anfallen, um ein Gebäude objektiv und subjektiv funktionstüchtig zu machen, führen zu Anschaffungskosten.
Führt ein Bündel von Baumaßnahmen in mindestens drei der vier Bereiche der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswerts eines Wohngebäudes, liegen nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten vor.
Auch eine Vergrößerung der Nutzfläche, eine Substanzmehrung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung führen zu nachträglichen Herste...