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BGH 09.10.2025 IX ZR 18/24, NWB 15/2026 S. 935

Mandat | Beginn der Verjährungsfrist beim Anwaltsregress

Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen kann im Regelfall nicht allein deswegen angenommen werden, weil der Mandant Kenntnis von einem ihm nachteiligen Berufungsurteil erlangt. 

Anmerkung:

Maßgeblich ist, ob der Mandant aufgrund der ihm bekannten Umstände – etwa der auch aus Sicht eines juristischen Laien erkennbaren Eindeutigkeit der Urteilsgründe des Berufungsurteils oder dem Verhalten seines rechtlichen Beraters zu den Urteilsgründen des Berufungsurteils – eine Pflichtwidrigkeit des Beraters und den Schaden gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat. Der Verlust eines Prozesses – auch in zweiter Instanz – setzt nicht automatisch di...

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