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Arbeitsverhältnis | Videoüberwachung des Arbeitsplatzes
Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i. H. von 15.000 €.
Da die dauerhafte Überwachung der gesamten Produktionshalle durch Videokameras nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung entsprach, da es sowohl an einer wirksamen Einwilligung des Arbeitnehmers als auch an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fehlte und der Arbeitgeber auch keine berechtigten Interessen nachweisen konnte, die die intensive Überwachung hätten rechtfertigen können, stellt diese nach Ansicht des Gerichts einen erheblichen und schuldhafte...