Beruf | Europäisches Parlament sucht Kanzleien für Beratung und Vertretung im deutschen Recht (BRAK)
Das Europäische Parlament hat einen
Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht und sucht Kanzleien sowie
Einzelanwälte mit Expertise im deutschen Recht für künftige Beratungs- und
Vertretungsmandate. Hierüber informiert die BRAK.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Das Europäische Parlament hat eine Interessenbekundung veröffentlicht, um geeignete Rechtsdienstleister für die rechtliche Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung nach deutschem Recht zu identifizieren. Gesucht werden Kanzleien und Einzelanwälte, die das Parlament bei künftigen Vergabeverfahren unterstützen können.
Die Ausschreibung umfasst mehrere Listen mit unterschiedlichen Rechtsgebieten. Vorgesehen sind die Listen A: Arbeits- und Sozialrecht, B: Versicherungsrecht und C: Immobilien-, Bau- und Architektenrecht. Die Liste D, deren Rechtsgebiete nicht abschließend sind, umfasst u. a. „sonstige Rechtsgebiete“ wie das Vertrags-, Straf- oder Steuerrecht.
Eine Bewerbung auf mehrere Listen gleichzeitig ist ausdrücklich möglich.
Die Listen werden für eine Laufzeit von vier Jahren ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union geführt. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Interessenbekundung grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, lediglich in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit ist dies nicht mehr möglich.
Für spätere Ausschreibungen kommen nach der Bekanntmachung unterschiedliche Leistungen in Betracht. Dazu zählen insbesondere die Erstellung von Rechtsgutachten, die rechtliche Beratung des Europäischen Parlaments, die Erläuterung bereits abgegebener Stellungnahmen, die Begleitung konkreter Verfahren sowie die Vertretung vor deutschen Gerichten oder in Schiedsverfahren. Die Leistungen sollen dabei grundsätzlich in englischer Sprache erbracht werden.
Für Kanzleien mit entsprechender Expertise eröffnet sich damit die Möglichkeit, sich frühzeitig für künftige Mandate des Europäischen Parlaments zu registrieren. Eine Aufnahme in die Liste begründet zwar noch keinen Anspruch auf Beauftragung, schafft aber die Grundlage für eine Berücksichtigung in späteren Vergabeverfahren.
Interessierte Anwaltskanzleien und Einzelanwälte können ihr Interesse per E-Mail (cei.legal.assistance@europarl.europa.eu) unter Angabe der Referenznummer, der Kanzleidaten, einer Kontaktperson sowie der jeweiligen Rechtsgebietsliste bekunden. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist zunächst nicht erforderlich.
Quelle: BRAK, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAK-13478