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Das „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vom Februar/März 2026
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 951Am stellten BMJV und BMF ein gemeinsam erarbeitetes „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor. Danach soll eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ eingeführt werden, die sowohl Unternehmensneugründungen fördern als auch Unternehmensnachfolgen erleichtern soll. Die ministerielle Skizze, die noch keinen ausformulierten Gesetzestext beinhaltet, behandelt gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen.
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Geplante Gestaltung in Anlehnung an die eingetragene Genossenschaft
[i]Geplant ist eine jur. Pers., an der persönliche Mitgliedschaften bestehenZivilrechtlich soll die neue „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ in Anlehnung an das Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG) gestaltet werden. Die GmgV soll juristische Person und Formkaufmann sein. An der GmgV sollen keine (Kapital-)Anteile, sondern persönliche Mitgliedschaften bestehen, die weder übertragbar noch vererblich sind. Mitglieder sollen nicht persönlich für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Ihr Stimmgewicht soll grds. nach Köpfen bemessen sein.
[i]Vermögensbindung als wichtigstes Merkmal der RechtsformDas wichtigste Merkmal der Rechtsform soll eine Vermögensbindung sein. Das bedeutet im Kern...