Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vom Februar/März 2026
Vorstellung und erste Würdigung
Vor kurzem stellten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein gemeinsames „Rahmenkonzept“ für die Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform vor. Die neue Rechtsform soll es Unternehmern erleichtern, ihr Unternehmen nach dem Gedanken des „treuhänderischen Eigentums“ (zuweilen wird auch von „Verantwortungseigentum“ gesprochen) einzurichten. Diesem Gedanken entsprechend, ist das wichtigste Merkmal der neuen Rechtsform eine Vermögensbindung. Hierunter versteht man einen Ausschluss der privatkonsumtiven Verwendung der erwirtschafteten Gewinne seitens der Mitglieder, mithin ein Verbot der Gewinnausschüttung in jedweder Gestalt an Inhaber von Stimmrechten. Gesellschafts- und steuerrechtlich soll die neue Rechtsform, die den Namen „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ tragen soll, nach den Plänen der Ministerien der eingetragenen Genossenschaft (eG) ähneln. Dieser Beitrag stellt das interministerielle „Rahmenkonzept“ vor und würdigt ausgewählte Gesichtspunkte.
.
I. Eine interministerielle Skizze
Am stellten die Bundesministerin der Justiz und für Verbrau...