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BFH Urteil v. - VIII R 47/70 BStBl 1975 II S. 696

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Zu Beginn des Jahres gutgebrachte Zinsen auf Spareinlagen rechnen wirtschaftlich zum Vorjahr, auch wenn sie erst später im Sparbuch eingetragen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 696
BFHE S. 147 Nr. 116,
QAAAB-00395

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BFH, Urteil v. 03.06.1975 - VIII R 47/70

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