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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung bei Veräußerung von Solarmodulen an einzelne KGs
Eine Geschäftsveräußerung i. S. von § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Betreiber eines Solarparks die Solarmodule an neu gegründete KGs veräußert, aber weiterhin den – nunmehr von den KGs gelieferten – Strom in das Netz einspeist und das Entgelt für den Strom vereinnahmt. Der Betreiber führt dann nämlich sein Geschäft weiter.
[i]Klägerin betrieb Solarpark und übertrug Solarmodule auf mehrere GmbH & Co. KGsDie Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die seit 2011 einen Solarpark betrieb und den produzierten Strom auf der Grundlage eines Einspeisevertrags in das Netz einspeiste und hierfür eine Vergütung nach dem EEG erhielt. Die Klägerin gründete in den Jahren 2014 und 2015 zehn GmbH & Co. KGs und veräußerte an diese jeweils Solarmodule einschließlich der Anlagenteile, die sich in der Nähe des jeweiligen Solarmoduls befanden. Außerdem schloss die Klägerin mit den GmbH ...