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SV-Status | SV-Pflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Der für die sozialrechtliche Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers maßgebliche Umfang der Kapitalbeteiligung an einer GmbH bestimmt sich unabhängig von der materiell-rechtlichen Berechtigung allein nach Gesellschafterlisten, die in den Sonderband – oder seit dem in den Registerordner – der Registerakten aufgenommen worden sind. Beachtlich ist die aktuelle der in den Sonderband aufgenommenen Gesellschafterlisten.
Eine zunächst in den Sonderband aufgenommene, dann jedoch aus diesem wieder entfernte und zur allgemeinen Registerakte genommene Gesellschafterliste ist – wie hier – für die statusrechtliche Beurteilung unbeachtlich, wenn die Herausnahme vor Beginn des Prüfzeitraums erfolgte. Im Streitfall gab ...