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BGH 10.12.2025 II ZR 129/24, NWB 14/2026 S. 870

Stille Gesellschaft | Klage als Kündigungserklärung

Die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz, die auf Rückabwicklung einer Kapitalanlage zielt, kann als eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung eines Gesellschaftsverhältnisses ausgelegt werden.

Anmerkung:

Mit der Klage hat ein atypisch stiller Gesellschafter an einer GmbH die Rückabwicklung seiner ursprünglich geleisteten Einlage verlangt. Es ist anerkannt, dass auch eine Kündigung durch die Vornahme von Prozesshandlungen konkludent erklärt werden kann, wenn der Wille des Klägers hinreichend deutlich wird, die Prozesshandlung diene nicht lediglich der Durchsetzung einer bereits außerprozessual erklärten Kündigung, sondern enthalte daneben auch eine materiell-rechtliche Willenserklärung.

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