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Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO
Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt (Bezug: § 40 Abs. 2, § 67 FGO).
(1) Der BFH hat bereits entschieden, dass eine auf Auskunftserteilung gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO gerichtete Klage mangels Beschwer grds. unzulässig ist, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt (, NWB HAAAJ-81939, BFHE 284 S. 551; vgl. auch , NWB WAAAJ-91881, und vom - IX R 2/23, NWB QAAAJ-93289, Kurzinfo StuB 2025 S. 519, NWB TAAAJ-94341). Diese Grundsätze gelten entsprechend und ungeachtet der Klageart auch für die ...