Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Transportfahrzeugs für Langholz als Sonderfahrzeug der Land- oder Forstwirtschaft
(1) Eine Steuerbefreiung als Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG erhält ein Fahrzeug, wenn es nach einer objektiv-abstrakten Betrachtung nur für den begünstigten Verwendungszweck geeignet ist und eine anderweitige „sinnvoll-praktische“ Verwendung nicht in Betracht kommt, es sei denn, diese andere Verwendung erscheint angesichts der Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs entgegen seiner vorgegebenen Bestimmung und eigentlichen Eignung „völlig zweckfremd“ (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Liegt eine solche abstrakte anderweitige Eignung des Fahrzeugs für eine befreiungsschädliche Verwendung vor, so ist ein steuerbefreites Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG auch dann nicht anzunehmen, wenn es im konkreten Fall tatsächlich nur in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird (Bestätigun...