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Online-Nachricht - Montag, 30.03.2026

Einkommensteuer | Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Dekorative GrafikSpenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

Hierzu führt der BVL weiter aus:

  • Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zu 3.300 € zieht das Finanzamt künftig 50 % direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab – maximal 1.650 €. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, können den doppelten Betrag geltend machen. In diesem Fall sind bis zu 6.600 € begünstigt, sodass sich die Steuer um maximal 3.300 € im Jahr reduziert.

  • Auch über den Betrag von 3.300 € hinaus können weitere 3.300 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich – abhängig vom individuellen Steuersatz – zusätzlich steuermindernd aus. So lassen sich im Jahr 2026 insgesamt 6.600 € für Parteispenden absetzen, bei zusammen veranlagten Paaren bis zu 13.200 €.

Hinweise:

Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigen Höchstbeträge: Von maximal 1.650 € Spenden und Mitgliedsbeiträgen zieht das Finanzamt die Hälfte direkt von der Steuerschuld ab –höchstens 825 €. Weitere 1.650 € gehen als Sonderausgaben ab. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können doppelt so viel abrechnen.

Die Erhöhung gilt somit erstmals für das Steuerjahr 2026.

Quelle: BVL, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
HAAAK-13114