Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Montag, 30.03.2026

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Altersvorsorgedepot

Dekorative GrafikDer Bundestag hat am die Reform der privaten Altersvorsorge in 2./3. Lesung beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drucks. 21/4088) zu.

Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am , auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 % der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 € geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 % der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 € bis zu einer Höhe von 1.800 € geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 €.

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 € pro Jahr 100 % beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Hinweis:

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Wir halten Sie diesbezüglich mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.

Quelle: Bundestag online, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
BAAAK-13074