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Bilanzierung von Fondsetablierungskosten
Anmerkungen zum
Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)“ veröffentlicht, welches auf eine bereits im Jahr 2024 ergangene Entwurfsfassung zurückgeht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu der intendierten Funktionsweise von § 6e EStG unter Berücksichtigung der finalen Fassung des .
Welche Fonds werden vom Anwendungsbereich von § 6e EStG umfasst?
Wie positioniert sich die Finanzverwaltung bei der Erfassung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds?
Wie ist der Umfang der Fondsetablierungskosten geregelt?
I. Einführung
[i]Kraft, Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten nach § 6e EStG, NWB 12/2026 S. 736, NWB UAAAK-11867 Die Bilanzierung von Fondsetablierungskosten ist für steuerliche Zwecke in § 6e EStG geregelt. Bei § 6e EStG handelt sich um eine Spezialnorm, die zu einer erweiterten Anschaffungs- und Herstellungskostenfiktion für Fondsetablierungskosten führt. Fondsetablierungskosten sind Kosten für die Konzeption, Gründung und Investitionstätigkeit eines Fonds (auch „Initial“-, „Weich“-, „Soft“- oder „Setupkosten“ genannt).
Praktische B...