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Aktualisierte Kaufpreisaufteilung veröffentlicht
Das BMF hat im März 2026 eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Die aktualisierte Arbeitshilfe berücksichtigt die aktuellen Wertentwicklungen. Die neue Arbeitshilfe ist auf der Internetseite des BMF abrufbar unter https://go.nwb.de/0dswp.
Haben Vertragsparteien für ein bebautes Grundstück einen Gesamtkaufpreis vereinbart, ohne dass eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag erfolgte, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage „Gebäude“ im Schätzungswege aufzuteilen. Mit der Kaufpreisaufteilung erfolgt eine (vereinfachte) Aufteilungsschätzung vom Schreibtisch aus. Die Rechtsprechung ließ offen, ob die Kaufpreisaufteilung des BMF im Regelfall zu rechtmäßigen und realitätsgerechten Aufteilungsergebnissen führt (, NWB XAAAJ-71213, rkr.; kritisch hierzu: Kühnberger/Werling, DB 2024 S. 337 (339)).
Die zur Verfügung stehenden Daten werden im Rahmen der neuen Arbeitshilfe in der Reihenfolge
Vergleichs-,
Ertrags- und schließlich
Sachwertverfahren
abgefragt. Sofern das Vergleichswertverfahren nicht zur Anwendung kommt, soll dann vorrangig das Ertragswertverfahren angewandt werden. Das Sachwertverfahren ist lediglich ein Auffangtatbestand und kommt bei allen Gebäudearten nur nachrangig zur Anwendung.