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Steuerliche Behandlung der doppelten Haushaltsführung
Es kommt regelmäßig vor, dass Angestellte aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses umziehen. Gerade bei Beschäftigten, die heimatlich sehr verwurzelt sind oder die bereits eine Familie haben, ist eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts jedoch meist schwer umsetzbar oder einfach nicht gewünscht. In solchen Fällen wird eine doppelte Haushaltsführung begründet, die sowohl steuerliche Möglichkeiten als auch Risiken mit sich bringt und ein Schwerpunkt jeder Lohnsteuer-Außenprüfung ist. Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich zeigt dieser Beitrag.
I. Werbungskostenansatz
Rechtlich ist die doppelte Haushaltsführung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG in dem Bereich der anzusetzenden Werbungskosten geregelt. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Diese kann der Arbeitnehmer entweder als Werbungskosten geltend machen oder der Arbeitgeber erstattet diese Aufwendung nach den gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigene...