BFH Urteil v. - VIII R 239/71 BStBl 1975 II S. 518
Gesetze: BerlinFG § 14 Abs. 2 Nr. 2 lit. aBerlinFG § 19GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2KStG § 7aUStG (1967) § 2 Abs. 2 Nr. 2
Leitsatz
1. Stellt ein Organträger dem Organ neu errichtete Gebäude und angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter zur Nutzung im Westberliner Betrieb des Organs zu Verfügung, so steht dem Organträger beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die Gebäude und beweglichen Wirtschaftsgüter die Investitionszulage bzw. erhöhte Investitionszulage zu.
2. Der für den Anschluß an das Hochspannungsnetz gezahlte verlorene Zuschuß zählt zu den Herstellungskosten eines Fabrikgebäudes.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 518 BFHE S. 401 Nr. 115, LAAAB-00362
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.