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Energie- und Stromsteuer 2026
Bürokratieabbau, E-Mobilität, Stromspeicher – und neue Verfahrensanforderungen
Seit [i]Timm/Radtke, NWB 50/2025 S. 3474dem gelten die Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BGBl 2025 I Nr. 340) bereits in der Praxis. Der Reformschwerpunkt liegt weniger in Steuersatzfragen, als in einer Kombination aus Fortentwicklung und Verstetigung von Entlastungen (insbesondere für Industrieunternehmen), neuen bzw. geschärften Begriffs- und Abgrenzungsregeln (u. a. E-Mobilität, Ladepunkte, bidirektionales Laden, Stromspeicher) sowie verschärften Verfahrens- und Nachweisanforderungen, die unmittelbar auf Abrechnungssysteme, Messkonzepte und interne Kontrollen durchschlagen. Der Beitrag ordnet die Änderungen adressatengruppenspezifisch ein und übersetzt sie in einen Umsetzungsfahrplan für 2026. Ergänzend werden die zum relevanten Änderungen zur Agrardiesel-Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt.
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I. Anlass, Einordnung und Zielsetzung
1. Ausgangslage und Praxisrelevanz
[i]Produzierendes Gewerbe und Land- und ForstwirtschaftMit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BGBl 2025 I Nr. 340) gilt seit dem ein Reformpaket, das die Strom- und Energiesteuer weniger über ...