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Herausforderung „Co-Working-Space“ in gemieteten Räumlichkeiten
Eine (miet-)vertragliche Sicht auf das Konzept des geteilten Arbeitsorts
Mit dem Anglizismus Co-Working bezeichnet man Büroarbeit, die Personen in i. d. R. größeren und offen gestalteten Räumen erledigen. Geschätzt wird diese Form der Arbeit wegen ihrer als produktiv empfundenen Atmosphäre, die die Motivation des Einzelnen auch steigert, wenn Personen unabhängig voneinander arbeiten. Die Arbeitsatmosphäre ermöglicht aber natürlich auch die kreative Entwicklung gemeinsamer Projekte („Austausch mit der Community“). Von Co-Working-Space spricht man, wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze und erforderliche Infrastruktur (Internet, Beamer usw.) befristet entgeltlich zur Verfügung stellt (vgl. Duden, Co-Working-Space, Bedeutung, www.duden.de). Zielgruppe dieses Konzepts sind Personen oder Unternehmen, die keine eigenen, ausschließlich durch sie nutzbaren Flächen benötigen. Seine rechtliche Einordnung ist nicht abschließend geklärt und hängt von der Ausgestaltung des Modells ab. Besonders knifflig wird es, wenn der Anbieter eines „Space“ selbst die Räumlichkeiten nur mietet.
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I. Entwicklung von Co-Working Space in Deutschland
[i]Erste Vorläufer von Co-Working gab es in den 1990er-JahrenBereits in den 1990er-Jahren gab es in Deutschland erste Vo...