Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Quo vadis Trennungstheorie?
Seit Jahren kontrovers diskutiert wird die Frage, wie bei teilentgeltlichen Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein etwaiger Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist. Nach der Einstellung des beim Großen Senat anhängigen Verfahrens GrS 1/16 im Jahr 2018 war für die steuerliche Beratungspraxis weiterhin offen, ob bei solchen Übertragungen die strenge oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Mit Urteil v. - IV R 17/23 (NWB JAAAK-10423) hat der IV. Senat des BFH, indem er sich für die modifizierte Trennungstheorie ausspricht, seine Rechtsprechung nun fortgesetzt.
.
IV. Senat des BFH spricht sich nochmals für die modifizierte Trennungstheorie aus
[i]BFH, Urteil v. 11.12.2025 - IV R 17/23, NWB JAAAK-10423 Bereits in früheren Entscheidungen hatte der IV. Senat die modifizierte Trennungstheorie entwickelt und vertreten. Mit der aktuellen Entscheidung bekräftigt er nicht nur deren Anwendung, sondern erklärt zugleich ausdrücklich, dass eine Vorlage an den Großen Senat nicht (mehr) erforderlich sei, da es an einer fortbestehenden Senatsdivergenz fehle. Der vermeintliche Meinungsstr...